Bauherren-Tipps
Energiesparhaus
(Infos bei www.ib-sh.de >>)
Was bedeutet KfW-Energiesparhaus? Der Jahresprimärenergiebedarf
des zu errichtenden Gebäudes darf nicht mehr als 40 bzw. 60 kWh
pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Im Jahresprimärenergiebedarf
sind der Jahresheizwärmebedarf und der Nettowarmwasserbedarf enthalten.
Förderung
des Erwerbs vorhandenen Wohnraums (Infos bei www..ib-sh.de >>)
Gefördert wird der Erwerb von Familienheimen oder Eigentumswohnungen,
wenn es sich nicht um den Ersterwerb handelt. Es sollen kinderreiche
Familien bzw. Schwerbehinderte oder Haushalte mit einem schwerbehinderten
Angehörigen durch günstigen Erwerb der Altimmobilie zu einer niedrigeren
Belastung als beim Neubau kommen. Gefördert werden der Ankauf von
Altimmobilien (Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen) mit Baujahr nach
1949.
Städtebauliche
Denkmalpflege (Infos bei www.ib-sh.de >>)
Zweck und Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von
Kommunen sowie natürlicher oder juristischer Personen, die Eigentümer
von instandsetzungsbedürftigen Gebäuden mit baulichen Mängeln sind,
durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden Baumaßnahmen
zur Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden in kulturhistorisch wertvollen
Altstadtgebieten und städtebaulichen Fördergebieten. Vorrangig werden
Gebäude gefördert, die aufgrund ihrer derzeitigen äußeren Beschaffenheit
das Straßen- oder Ortsbild beeinträchtigen oder deren Instandsetzung
zur nachhaltigen Aufwertung kunsthistorisch wertvoller Altstadtgebiete
beiträgt. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Nutzung der Gebäude.
Altengerechtes
Wohnen
(Infos
bei www.baulexikon.de>>)
Die Berücksichtigung von Bedürfnissen alter Menschen an Wohnung
und Wohnumgebung wird als Altengerechtes Wohnen bezeichnet. Planungsgrundsätze
und -empfehlungen bei denen vor allem davon ausgegangen wird, das
die Mobilität alter Menschen im Laufe ihres Alterns mehr und mehr
eingeschränkt ist. Barrierefreies Bauen soll im Alltag helfen.
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