Bauherren-Tipps

Energiesparhaus (Infos bei www.ib-sh.de >>)
Was bedeutet KfW-Energiesparhaus? Der Jahresprimärenergiebedarf des zu errichtenden Gebäudes darf nicht mehr als 40 bzw. 60 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Im Jahresprimärenergiebedarf sind der Jahresheizwärmebedarf und der Nettowarmwasserbedarf enthalten.

Förderung des Erwerbs vorhandenen Wohnraums (Infos bei www..ib-sh.de >>)
Gefördert wird der Erwerb von Familienheimen oder Eigentumswohnungen, wenn es sich nicht um den Ersterwerb handelt. Es sollen kinderreiche Familien bzw. Schwerbehinderte oder Haushalte mit einem schwerbehinderten Angehörigen durch günstigen Erwerb der Altimmobilie zu einer niedrigeren Belastung als beim Neubau kommen. Gefördert werden der Ankauf von Altimmobilien (Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen) mit Baujahr nach 1949.

Städtebauliche Denkmalpflege (Infos bei www.ib-sh.de >>)
Zweck und Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Kommunen sowie natürlicher oder juristischer Personen, die Eigentümer von instandsetzungsbedürftigen Gebäuden mit baulichen Mängeln sind, durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden Baumaßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden in kulturhistorisch wertvollen Altstadtgebieten und städtebaulichen Fördergebieten. Vorrangig werden Gebäude gefördert, die aufgrund ihrer derzeitigen äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild beeinträchtigen oder deren Instandsetzung zur nachhaltigen Aufwertung kunsthistorisch wertvoller Altstadtgebiete beiträgt. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Nutzung der Gebäude.

Altengerechtes Wohnen (Infos bei www.baulexikon.de>>)
Die Berücksichtigung von Bedürfnissen alter Menschen an Wohnung und Wohnumgebung wird als Altengerechtes Wohnen bezeichnet. Planungsgrundsätze und -empfehlungen bei denen vor allem davon ausgegangen wird, das die Mobilität alter Menschen im Laufe ihres Alterns mehr und mehr eingeschränkt ist. Barrierefreies Bauen soll im Alltag helfen.


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